(obligatorisch für alle Beitragsklassen)
Wir fordern die Erteilung einer Einzugsermächtigung
Wer kann Mitglied werden?
Als Mieter einer Wohnung können Sie die Mitgliedschaft beantragen.
Haben Sie mit Ihrem/Ihrer Partner/in den Mietvertrag unterschrieben, empfehlen wir für die 2. Person die beitragsfreie Mitgliedschaft.
Was bedeutet DMB-Mietrechtsschutz?
Der DMB-Mietrechtsschutz tritt für gerichtliche Auseinandersetzungen nur ein, wenn die außergerichtliche Rechtsberatung durch den Mieterverein stattgefunden hat.
Das Wichtigste zum DMB-Mietrechtsschutz:
Selbstbeteiligung: 250,00 €
Maximale Deckungssumme: 20.000,00 €
Wartezeit bis zur Wirksamkeit: 3 Monate (ab Beginn der Mitgliedschaft)
Weitere Informationen finden Sie als Download
Beitrittserklärung/ Aufnahmeantrag
Informationen zum DMB-Mietrechtsschutz
unsere Satzung
unsere Finanzordnung