Mitgliedschaft

Datenschutzerklärung 

 

Die Mitgliedschaft für mindestens zwei Jahre wird durch Abgabe einer Beitrittserklärung in unseren Geschäftsräumen begründet.

In die Mitgliedschaft eingeschlossen sind alle zu Ihrem Hausstand gehörenden volljährigen Personen.
Die Kündigung ist in der Regel nur zum Ende des Kalenderjahres mit dreimonatiger Frist möglich.

Der Verein verfügt über eine Rechtsberatergruppe, in der erfahrene Juristen arbeiten und sofort mit Beginn Ihrer Mitgliedschaft beratend tätig werden können (beraten werden dürfen jedoch nur Vereinsmitglieder).
Die Rechtsberater gewähren unseren Mitgliedern zu allen miet- und pachtrechtlichen Fragen Beratung und Unterstützung (wir prüfen u. a. Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungsverlangen und Mieterhöhungserklärungen, Ankündigungen zur Modernisierung, mietvertragliche Regelungen z. B. zu Schönheitsreparaturen und Kündigungsfristen etc.).

Auf Ihren Wunsch und bei Erfordernis erstellen unsere Rechtsberater für Sie Schriftsätze oder übernehmen, in Ausnahmefällen die vollmachtliche Vertretung in außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit Vermietern, Hausverwaltungen und deren Rechtsanwälten.

Im Falle von gerichtlichen Verfahren vermittelt der Verein auf Wunsch eine anwaltliche Vertretung.
Nach dem Statut des Vereins ist jedes Mitglied durch eine Miet-Rechtsschutzversicherung gegen Belastungen mit Kosten aus gerichtlichen Streitfällen zu versichern (vorprozessuale Kosten sind nicht versichert).
Der Jahresbeitrag für die Rechtsschutzversicherung beträgt 22,50€.

 

Wenn Sie unsere Hilfe benötigen...

sollten Sie alle erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung / Beratung mitbringen.

Dazu gehören in erster Linie Mietvertrag, sowie der Schriftwechsel mit dem Vermieter, falls es diesen bereits gibt. Wenn wir Ihre Betriebskostenabrechnung überprüfen sollen, bringen Sie diese bitte ebenfalls zur Beratung mit. Haben Sie Mängel in der Wohnung fertigen Sie bitte eine Liste an, damit Sie in der Beratung nichts vergessen.

Fotos können ebenfalls sehr hilfreich sein.

 

Unsere Leistungen sind bezahlbar

Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 55,60 €.

Auf Antrag wird sozial schwachen Mitgliedern ein ermäßigter Jahresbeitrag in Höhe von 43,20 € gewährt.

Für Mitglieder die über ein geringes oder kein Einkommen (Studenten, Auszubildende, Schüler) verfügen wird "Sozialbeitrag" in Höhe von 18,80 € gewährt.
Über derartige Anträge entscheidet die Antragskommission. Die Beratungen der Mitglieder erfolgen unentgeltlich.

Für bestimmte Leistungen, die über die eigentliche Beratung hinausgehen, können entsprechend der Finanzrichtlinie des Vereins Gebühren gefordert werden.

Dies trifft im Besonderen

- für die Anfertigung von Schriftsätzen,

- für die vollmachtliche Vertretung im Schriftverkehr,

- für die Vertretung bei Verhandlungen zu.

Diese Gebühren werden zur Zeit aber nicht erhoben.

Eine Beitrittserklärung kann hier herruntergeladen werden!

Rechtsberatung für Studierende der Universität Potsdam

Studierende der Universität Potsdam können sich bei dem AStA einen Beratungsgutschein ausstellen lassen und damit in unserem Verein für ein Jahr Beratung zum Mietrecht in Anspruch nehmen.

Die Kosten der Rechtsberatung übernimmt der AStA der Universität Potsdam.